Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal 19 Personen, darunter ein Präsident, ein erster Vizepräsident sowie weitere Vizepräsidenten, ein Schatzmeister und weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.