Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen, nämlich: einem Sprecher, bis zu zwei stellvertretenden Sprechern, einem Schriftführer, einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch Sprecher oder den stellvertretenden Sprecher zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.