Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als EUR 1000,-- belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.