| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Geschäftsführer und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch mindestens zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Präsident oder der Vizepräsident oder der Geschäftsführer.
Verbindlichkeiten über 500,00 DM bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses des Vorstands. |