Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der erste Vorsitzende oder bei seiner Verhinderung der zweite Vorsitzende, vertritt den Verband, gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes, nach außen in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.