Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Stellvertreter), dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer und mindestens einem und höchstens vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein oder durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam.