| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Zustimmung des Gesamtvorstandes ist erforderlich für den Abschluss oder die Kündigung von Arbeitsverträgen und für Rechtsgeschäfte, die den Verein mit mehr als 300 EUR verpflichten. |