Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, bis zu drei Stellvertretern, dem Ehrenpräsidenten, dem Vorsitzenden des Beirats sowie den weiteren Mitgliedern und dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.