Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und sechs weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden allein oder durch je sieben Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise eingeschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Wert über 5.000,- Euro (monatlich) die Zustimmung des Überprüfungsausschusses erforderlich ist.