Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus maximal fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.