Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Präsidenten-Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Kassierer sowie höchstens drei weiteren Beiräten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder den Präsidenten-Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.