Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem und höchstens zwei Stellvertretern.
Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt außer bei Rechts- und Kassengeschäften, hier sind nur zwei Vorstandsmitglieder gleichzeitig vertretungs- und zeichnungsberechtigt.