Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und den drei Vizepräsidenten.
Aufgabenkreis: Wahrnehmung der laufenden Geschäfte der Verwaltung, Einstellung und Entlassung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, Vertretung des Vereins gegenüber Mitgliedsorganisationen, der Europäischen Bewegung International (ihrer Mitglieder und Organe), institutionellen Partnern und Dritten