Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Rechtsgeschäfte ab Euro 1.500,-- Volumen sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abzuschließen.