Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder bei Rechtsgeschäften mit einem Wert über 20.000,00 EUR gemeinschaftlich befugt.