Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenführer, dem Schriftführer und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, in seiner Abwesenheit durch den zweiten Vorsitzenden, in dessen Abwesenheit durch den Kassenführer, Schriftführer oder einen der drei weiteren Vorstandsmitglieder.