Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ein Vorstandsmitglied ist allein berechtigt für Vereinszwecke bei einer Bank einen Betrag in beliebiger Höhe abzuheben.