Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Geschäftsführer), dem stellvertretenden Vorsitzenden (Schriftführer) sowie dem Kassenführer.
Sofern der Vorstand nur aus zwei Personen besteht, ist das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zugleich mit dem Amt des Kassenführers verbunden.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt, darunter der Vorsitzende.