Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens vier und höchstens sechs Personen, darunter ein Vorsitzende, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.