Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schriftführer), dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (zugleich Schatzmeister).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich.