Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vereinsmitgliedern, darunter einem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über die Verwendung von Beträgen von über 2500,00 EUR muss eine Mitgliederversammlung entscheiden.