Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der LandessprecherInnenrat, bestehend aus mindestens fünf und maximal elf Mitgliedern sowie einer/m SchatzmeisterIn.
Der Verein wird außergerichtlich von einem LandessprecherInnenratsmitglied vertreten. Zwei LandessprecherInnnenratsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich. Über Konten des Vereins kann die/der SchatzmeisterIn mit einem weiteren LandessprecherInnenratsmitglied verfügen.