Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, nämlich aus zwei Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.