Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und den zweiten Vorsitzenden gemeinschaftlich.
Im Verhinderungsfall wird der Kassenwart stellvertretend für den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden tätig.
Der Vorstand darf den Verein je Rechtsgeschäftsabschluß bis zu DM 2.445,00 und ab 01.01.2002 bis zu Euro 1250,00 vertreten. Rechtsgeschäfte deren Geschäftswert diese Grenzen übersteigt, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.