| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vorstandsmitglieder Friedhelm Förster und Cornelia Förster dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. |