Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem ersten Vorsitzenden, einem zweiten Vorsitzenden, einem Kassierer, dessen Stellvertreter, einem Schriftführer und gegebenenfalls bis zu zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.