Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und höchstens sechs weiteren Mitgliedern, darunter die beiden Stellvertreter, der Schatzmeister und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen seiner beiden Stellvertreter oder den Schatzmeister zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.