Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist das Geschäftsführende Präsidium. Es besteht aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, seinen drei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Die rechtsgeschäftliche Vertretung des Vereins nach außen erfolgt durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren vertretungsberechtigten Mitglied des Geschäftsführenden Präsidiums oder durch zwei vertretungsberechtigte Mitglieder.