Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten für Forschung, dem Vizepräsidenten für Öffentlichkeitsarbeit, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Pastpräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.