Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden, zwei Kassiererinnen/Kassierern, zwei Schriftführerinnen/Schriftführern, mindestens zwei Beisitzerinnen/Beisitzern mit Dienstsitz oder Beschäftigungsort in der Bundesrepublik Deutschland und bis zu vier Beisitzerinnen/Beisitzern mit Dienstsitz oder Beschäftigungsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsverbindliche Willenserklärungen für den Verein bedürfen der Unterschrift des ersten Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden und eines weiteren Vorstandsmitglieds, in Kassenangelegenheiten der Unterschrift des ersten Vorsitzenden bzw. eines stellvertretenden Vorsitzenden oder eines/einer Besitzer*in und eines/einer Kassierers*in.