Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Personen: dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Behindertenobmann.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertreter jeweils allein.
Über Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen.