Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden sowie dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften über Euro 500,00 der Verein durch zwei gemeinschaftlich handelnde Vorstandsmitglieder vertreten wird. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über Euro 2.500,00 ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.