Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Soweit Vorstandsmitglieder des Bundes gleichzeitig Angestellte des Bundes sind, sind sie vom Verbot des § 181 BGB insoweit befreit, als Art und Umfang ihrer Tätigkeit als Vereinsangestellte zu regeln sind.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch einen der Präsidenten zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.