| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über
a) An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz,
b) Beteiligung an Gesellschaften,
c) Aufnahme von Darlehen ab DM 10.000,00. |