Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Verantwortlichen für Kultur und Soziales und dem Kassenwart.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Der erste stellvertretende Vorsitzende und der zweite stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.