Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, wobei der erste Vorsitzende bzw. der zweite Vorsitzende mit jeweils einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt sind.