| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Der Schriftführer und der Schatzmeister sind nur gemeinsam vertretungsberechtigt. |