Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister sowie höchstens fünf Beisitzern.
Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt für den Verein. Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands ist nur zusammen mit dem Vorsitzenden zur Vertretung des Vereins befugt.
Im übrigen besteht Gesamtvertretung.