| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Beauftragten für Umwelt und Ökologie.Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom ersten Vorsitzenden allein bzw. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. |