Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Mitglied und den Geschäftsführer gemeinschaftlich.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden/Schatzmeister und dem Geschäftsführer.