| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Alleinvertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass bei
a) Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über DM 5.000,--
b) der Anstellung und Entlassung von Arbeitnehmern
c) der Anmietung von Geschäftsräumen,
der Verein nur durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten werden kann. |