| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem Vorsitzenden (Präsident), dem ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsident), dem Schatzmeister, dem Schriftführer und Beisitzern.
Der Vorsitzende vertritt den Verein allein, im übrigen wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. |