Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den beiden zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassierer und gegebenenfalls dem Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Der erste Vorsitzende und die beiden zweiten Vorsitzenden sind allein zur Vertretung berechtigt.
Ausgaben über 500,00 € bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.