Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer.
Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten.