| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassenverantwortlichen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Rechtsgeschäfte, die das Vermögen des Vereins im Einzelfall mit mehr als DM 5.000,-- belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |