Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Pipe Major), dem zweiten Vorsitzenden (Pipe Sergeant) und dem dritten Vorsitzenden (Leading Drummer).
Der Verein wird gerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Verein wird außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.