Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Kassenwart, dem ersten Beisitzer und dem zweiten Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall dem zweiten oder dritten Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.