Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart sowie bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.