Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Vizegeneralsekretär, dem Kassenprüfer, dem Schatzmeister und dem Kulturbeauftragten.
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften sind die Unterschriften von jeweils zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich.