Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder einen der beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Schatzmeister oder der Schriftführer können den Verein nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.